Datenschutz und Datensicherheit

Datensicherheit und Qualität mit System

Wir bieten Beratung zu den Themen Informationssicherheit, Datenschutz und Qualitätsmanagement an. Datenschutz und Datensicherheit können ohne eine sichere IT-Infrastruktur kaum gewährleistet werden. Die Informationssicherheit ist daher immer ein Aspekt, der auch beim Datenschutz zu berücksichtigen ist. Wir beraten Sie gerne über alle Möglichkeiten und Varianten und unterstützen Sie in der Umsetzung.

Beim Aufbau eines Information Security Management Systems (ISMS) nach DIN ISO/IEC 27001 und eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 gibt es zahlreiche Überschneidungen. Diese Synergien zu nutzen, spart Aufwand und Ressourcen. Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Konzeption und Umsetzung.

Benennung als externe Datenschutzbeauftragte

Bei einer Benennung als externe Datenschutzbeauftragte übernehmen wir die Überwachungspflicht nach Art. 39 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Unterrichtung von Beschäftigten und sind Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die Anforderungen der Informationssicherheit.

Je nach dem Ist-Stand Ihres Unternehmens, erarbeiten wir gemeinsam Ihre individuelle Datenschutzlösung. Hilfreich ist zunächst ein Datenschutzkonzept, in dem organisatorische Richtlinien, Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit und der Schulungsbedarf festgelegt werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden, sodass die praktische Umsetzung sichergestellt ist.

Beratung zum Datenschutz

Auch ohne eine Benennung als Datenschutzbeauftragte beraten wir Sie zielgenau und bedarfsgerecht zu einzelnen Themen wie

– Aufbau eines Datenschutzkonzepts

– Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen nach EU-DSGVO und BDSG (neu)

– Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

–  Auftragsverarbeitung und Vertragsprüfung nach Datenschutzgesichtspunkten

–  Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

–  Prüfung Ihres Internetauftrittes

– Unterstützung bei der Einführung eines Datenschutzmanagementsystems

– Mitarbeiterschulungen zu Informationssicherheit und Datenschutz (auch online)

– Lokalisierung und Klassifikation von personenbezogenen Daten

– Löschkonzepten

Der Umfang der Beratung orientiert sich an Ihrem speziellen Bedarf. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Ihren Datenschutzzielen.

Beratung zur Informationssicherheit nach ISO/IEC 27001

Möchten Sie Ihre Datensicherheit verbessern und Gefahren durch Betriebsausfälle, Hackerangriffe und Datendiebstähle minimieren? Der Aufbau eines belastbaren und in der Praxis funktionierenden Managementsystems stellt sicher, dass technologische Weiterentwicklungen die Informationssicherheit nicht schwächen und Ihre IT-Infrastruktur optimal geschützt ist.

Wir beraten Sie zur Konzeption eines ISMS nach ISO/IEC 27001 und darüber hinaus.

Beratung Qualitätsmanagement

Qualität ist essentiell für den Erfolg Ihres Unternehmens und für die Erreichung Ihrer Ziele. Es lohnt sich, mit optimierten Abläufen hohe Qualitätsstandards anzustreben, um den Effizienzlevel für Produkte und Dienstleistungen nachhaltig zu steigern. Wir helfen Ihnen bei der Implementierung und Umsetzung Ihres QMS nach ISO 9001 oder bei der Einführung eines Total Quality Management (TQM)-Konzepts.

Fragen zu allen Beratungsleistungen beantworten wir gerne telefonisch oder per E-Mail.

Unser Angebot für Ihren Datenschutz

Leistungen

– Bestandsaufnahme vor Ort

– Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

– ständiger Ansprechpartner für Mitarbeiter und Kunden

– Unterstützung bei Erstellung einer Risikobewertung

– Überprüfung des Verarbeitungsverzeichnisses (Art. 30 DSGVO)

– Bereitstellung von datenschutzrechtlichen Mustern und Merkblättern,

– Überprüfung der Datenschutzerklärung

– Überprüfung der bestehenden Auftragsverarbeitungsverträge

– Prüfung, Anpassung, Erarbeitung, Erstellung und Dokumentation von Mitarbeiterverpflichtungen

– Überprüfung/Erstellung des Datenschutzkonzeptes

Nach Bedarf

– Mitarbeiterschulung

– Unterstützung bei der Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)

– Prüfung der Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland

… und weiteres.

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