Datenschutz

Maßnahmen für den sicheren Umgang mit Daten

Personenbezogene Daten sind besonders schützenswert. Jede Organisation und jedes Unternehmen muss daher Maßnahmen treffen, die ihre Sicherheit gewährleisten und die Rechte von Kunden, Mitarbeitern und anderen Privatpersonen schützen. Dazu gehört unter Umständen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Dies ist dann Pflicht, wenn mindestens zwanzig Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befasst sind. Darüber hinaus gibt es laut Bundesdatenschutzgesetz weitere Fälle, in denen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht ist.

Das passende Datenschutzkonzept finden

  • politischer Meinungen,
  • religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen,
  • biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person oder
  • Gesundheitsdaten

 

Datenschutzberatung, Informationssicherheit und Qualitätsmanagement aus einer Hand

Beim Aufbau eines Datenschutzkonzepts und eines Information Security Management Systems (ISMS) sowie eines Qualitätsmanagementsystems gibt es zahlreiche Überschneidungen. Diese Synergien zu nutzen, spart Aufwand und Ressourcen. Existiert bereits ein Managementsystem für Qualität nach ISO 9000 oder ein ISMS nach ISO/IEC 27000, dann lässt sich auch der Datenschutz hier integrieren.

Auch der Aufbau eines Integrierten Managementsystems (IMS) für alle drei Themengebiete ist möglich.

Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Konzeption und Umsetzung.

Als externe Datenschutzbeauftragte berücksichtigen wir auch Aspekte aus den Bereichen Qualitätsmanagement und Informationssicherheit.

Die Schulung kann von jedem Mitarbeiter am PC individuell absolviert werden. Nach Beantwortung der Kontrollfragen wird eine Bescheinigung ausgestellt, die als Nachweis z. B. im Rahmen der ISO 27001-Zertifizierung gilt.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.